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Preis- und Entgeltkalkulation

Wir kalkulieren Ihre Wasserpreise und gestalten sie rechtssicher und zukunftsorientiert!


Die Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses eines Wasserversorgers kann öffentlich oder privatrechtlich sein. Diese Wahlfreiheit wird aber durch die Rechtsform eines Unternehmens eingeschränkt. Für die Kalkulation von Wasserentgelten ist entscheidend, wie das Versorgungsverhältnis ausgestaltet ist. Hier besteht für öffentlich-rechtliche Unternehmen die Wahl, ihre Entgelte nach dem Satzungsrecht (Gebühren, Beiträge) oder der AVBWasserV (privatrechtliche Preise) zu erheben. Für Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform findet ausschließlich die AVBWasserV Anwendung.

Grundsätzlich enthalten die gesetzlichen Bestimmungen nur allgemeine Vorgaben, welche die rechtssichere Erhebung von Wasserentgelten in der Praxis erschweren. Dazu kommen teilweise voneinander abweichende Vorgaben der Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern. Dies führt häufig zu Unsicherheiten bei den mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeitern/-innen. Unabhängig von der Ausgestaltung des Versorgungsverhältnisses ist aber die professionelle Preiskalkulation eine lebensnotwendige Aufgabe für jeden Wasserversorger.

Wasserversorgungsunternehmen sind vor allem durch ihre besondere Marktstellung (Gebietsmonopole), die außergewöhnlich langlebigen Anlagegegenstände sowie eine sehr hohe Anlagenintensität gekennzeichnet. Aufgrund dieser Eigenschaften ergibt es sich, dass die Fragen der Kapitalerhaltung von besonderem Interesse sind. Damit eine langfristige Substanzerhaltung erreicht werden kann, sollte die Tarifgestaltung zu einem werterhaltenden Preis führen. Die Erlöse müssen also die Kosten einschließlich einer Verzinsung von Fremd- und Eigenkapital sowie der Steuern decken. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass die der Abnutzung unterliegenden Vermögensgegenstände des Sachanlage- und Umlaufvermögens, in Zukunft ersetzt werden können. Darüber hinaus müssen die Entgelte aber auch für eine gegebenenfalls erforderliche Offenlegung der Kalkulation gerichtsfest sein.

Rund 80 Prozent der Kosten in der Wasserversorgung in Deutschland sind Fixkosten. Diese entstehen unabhängig von der Inanspruchnahme der Wasserversorgung durch die Kunden. Demgegenüber liegt der Anteil des verbrauchsunabhängigen Grundpreises an der Wasserrechnung zumeist bei unter 10 %. Die Wasserpreisstruktur verhält sich damit umgekehrt proportional zur Kostenstruktur der Unternehmen. Es ist also betriebswirtschaftlich sinnvoll, die Struktur der Entgeltgestaltung hin zu einer besseren Abdeckung der fixen Kosten zu gestalten.

Nicht zuletzt durch das das Grundsatzurteil des BGH (AZ: KVR 66/08) zur kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle der Wasserpreise ist zukünftig eine Intensivierung der Wasserpreisdiskussion zu erwarten. Um für diese Diskussion gewappnet zu sein, ist eine sorgfältige Prüfung der eigenen Wasserpreiskalkulation jedem Unternehmen anzuraten.

Als Unternehmen aus der Branche kennt aquabench die Erfordernisse für eine professionelle Preiskalkulation genaustens. Die von uns kalkulierten Entgelte bieten ihren Unternehmen die Voraussetzung, einen Billigkeitsnachweis entsprechend den Anforderungen des § 315 BGB zu führen. Wir sind daher Ihr Partner für die Überarbeitung und zukunftsorientierte Ausrichtung Ihres gegenwärtigen Preismodells.

Ansprechpartner:
Axel Schmidt
Tel.: 02203 / 3 59 29-18
Email: a.schmidt@aquabench.de